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Urteil: Bildungsurlaub für Yogakurs


Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 (Aktenzeichen 10 Sa 2076/18) entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen als Bildungsurlaub anerkannt werden kann. Der Yogakurs wurde an der VHS angeboten. Der Titel des Kurses lautete:
„Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“. Dieser Kurs umfasste 5 Tage.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub bedeutet, dass der Mitarbeiter grundsätzlich einen Anspruch auf Sonderurlaub für die Zeit des Bildungsurlaubs hat. Das heißt, der Arbeitgeber stellt den Mitarbeiter unter Fortzahlung seiner Vergütung frei. Dieser Urlaub kommt on top auf den Erholungsurlaub. Der Bildungsurlaub ist aber kein Erholungsurlaub, sondern er muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und der Mitarbeiter besucht während des Bildungsurlaubs diese Bildungsveranstaltung. Der Arbeitgeber zahlt also die Kosten der Freistellung. Darüber hinausgehende Kosten – so insbesondere die Seminarkosten – trägt der Mitarbeiter selbst.

Die Voraussetzungen von Bildungsurlaub sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es gibt einzelne Bundesländer, in denen gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungsurlaub).

§ 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (Auszug):

Bildungsurlaub dient der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung. (…)

Politische Bildung soll die Fähigkeit des Arbeitnehmers fördern, politische Zusammenhänge zu beurteilen und politische und gesellschaftliche Aufgaben wahrzunehmen.

Berufliche Weiterbildung soll die berufliche Qualifikation erhalten, verbessern oder erweitern und die Kenntnis gesellschaftlicher und betrieblicher Zusammenhänge vermitteln.

Der Yogakurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung diene. Der Begriff der beruflichen Weiterbildung sei nach der Gesetzesbegründung weit zu verstehen. Hiernach solle unter anderem Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Auch ein Yogakurs mit einem geeigneten didaktischen Konzept könne diese Voraussetzungen erfüllen. So die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts.

Nicht jeder Yogakurs ist Bildungsurlaub

In einem meiner letzten Beiträge habe ich beschrieben, was Yoga nicht nur für mich, sondern auch für die Unternehmenskultur bedeuten kann. Yogakurse gelten aber nicht per se als Bildungsurlaub. Vielmehr muss der Yogakurs die – zudem je nach Bundesland unterschiedlichen – im jeweiligen Bildungsgesetz geregelten Voraussetzungen erfüllen. Üblicherweise bieten die Anbieter von Bildungsurlaub auch entsprechende Übersichten an, in welchen Bundesländern der Bildungsurlaub den gesetzlichen Regelungen entspricht.

Haben Sie als Arbeitgeber schonmal darüber nachgedacht, mit den Mitarbeitern in den Dialog zu treten und so im Gespräch ggf. auch die Inhalte der Bildungsurlaube mitzusteuern und initiativ zu fördern?

Kontaktieren Sie mich, wenn ich Sie bei Fragen zu Bildungsurlaub oder Sonderurlaub unterstützen kann.


Kathrin Hartmann

Rechtsanwältin / Culture your System


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